Neues Handlungskonzept zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten 08.08.2022
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
zum Schuljahresbeginn hat die neue Schulministerin den Schulen ein Handlungskonzept Corona zur Verfügung gestellt. Hier die wichtigsten Informationen in aller Kürze:
Eigenverantwortung, Schulbesuch möglichst symptomfrei, Empfehlen zum Tragen einer Maske
Um eine Infektion zu vermeiden, empfiehlt es sich, in eigener Verantwortung auf bewährte Schutzmaßnahmen zurückzugreifen. Regelmäßiges Händewaschen, Lüften und das freiwillige Tragen einer Maske im Schulgebäude werden empfohlen. Beim Schülertransport in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Am ersten Schultag nach den Sommerferien erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.
Ihr Kind sollte möglichst nur symptomfrei zur Schule kommen. Eltern können und sollen ihr Kind künftig anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause testen, wenn es Erkältungssymptome zeigt oder wenn es Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
Jedes Kind erhält zu Schuljahresbeginn - und dann monatlich - 5 Antigenselbsttests für die häusliche Anwendung.
Die Testungen in der Schule werden nur noch ausnahmsweise durchgeführt, und zwar, wenn bei einem Kind offenkundig Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen.
Umgang mit positiven Testergebnissen, Quarantäne
Im Falle von positiven Testergebnissen greifen die Vorgaben der Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung. Die Eltern benachrichtigen umgehend die Schule. Fehlzeiten aufgrund von Corona gelten als entschuldigt.
Infizierte Personen müssen sich nach wie vor isolieren. Die Quarantänepflichten für Kontaktpersonen, die noch keinen positiven Testbefund hatten, entfallen. Bei einem positiven Corona-Schnelltest besteht immer die Verpflichtung, sich einem Bürgertest zu unterziehen. Die Isolierung kann durch eine „Freitestung“ mit einem Bürgertest nach fünf Tagen beendet werden. Ansonsten dauert die Quarantäne grundsätzlich 10 Tage.
Weitere Informationen: Aktuelles zum Schulbetrieb und Corona / Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten